Verluste aus Aktienveräußerung verrechenbar?
Aktionäre wissen: Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Doch ob dieses Vorgehen rechtmäßig ist, wird nun höchstrichterlich geklärt.

Verluste aus der Veräußerung von Aktien dürfen nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, wie etwa Dividenden oder Zinserträgen, sondern nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Diese Regelung hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig (Az.: VIII R 11/18). Anleger könnten profitieren.Im konkreten Fall hatte ein Anleger neben den freiberuflichen Einkünften und positiven Einkünften aus Kapitalvermögen auch Verluste aus der Veräußerung von Aktien erzielt.