Unfall auf dem Weg zur Arbeit führt zu Werbungskosten
Die Kosten für einen Unfallschaden auf beruflich veranlassten Fahrten kann man als Werbungskosten geltend machen. Die Aufwendungen sollten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Wem auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit zurück ein Unfall passiert, kann die Unfallkosten neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Das gilt auch für Unfälle auf bestimmten Umwegen, zum Beispiel zum Tanken oder zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. «Die Belege für die Unfallkosten sollten aufbewahrt und für die Steuererklärung zusammengerechnet werden», rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.