Einkünfte aus Hobby können umsatzsteuerpflichtig sein
Wer Tätigkeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht und überwiegend aus privaten Gründen ausübt, muss auf die Einnahmen nicht unbedingt Einkommensteuer zahlen. Umsatzsteuer kann aber trotzdem anfallen.

Manchmal kann man mit seinem Hobby durchaus Geld verdienen. Für solche Einnahmen werden aber nicht automatisch Einkommensteuern fällig. Besteht keine Möglichkeit, mit dem Hobby auf Dauer Gewinne zu erzielen, werden solche Tätigkeiten vom Finanzamt als Liebhaberei behandelt. Das heißt: «Wer aus seinem Hobby ab und zu und nicht auf lange Sicht Einnahmen erzielt, muss diese nicht in der Einkommensteuererklärung angeben», erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.