Doppelhaushälfte geerbt: Trotz Renovierung steuerfrei?
Wer eine geerbte Immobilie selbst bewohnen will, muss dafür meist keine Erbschaftssteuer zahlen. Dabei ist der Zeitfaktor entscheidend. Doch was gilt, wenn sich wegen Renovierung der Einzug verzögert?

Angehörige können eine Immobilie steuerfrei erben. «Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die geerbte Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt wird», informiert Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Erben haben dafür in der Regel sechs Monate Zeit. Außerdem wichtig für die Steuerbefreiung: Der Erblasser muss selbst in der Immobilie selbst gewohnt haben. Und: Sollten Kinder erben, sollte die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein.