Erbschaft muss dem Finanzamt gemeldet werden
Ob Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung: Das Finanzamt will detailliert informiert werden, wer von wem was und in welchem Wert bekommt. Doch wie stellt man's an?

Eine Erbschaft gemacht, ein Vermächtnis bekommen? Dann interessiert das auch das Finanzamt. Denn auf das, was jemand erhalten hat, fallen womöglich Steuern an. Wer Vermögen erbt, müsse das innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Erbschaft dem Finanzamt melden, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Gleiches gilt im Falle eines Vermächtnisses, also wenn jemand nur einen bestimmten Teil des Erbes erhält.