Umgangsverfahren: Vater lügt zu Drogensucht und muss zahlen
Aus Angst, keinen Umgang zu seinen Kindern zu haben, bestritt ein Vater Drogenprobleme. Doch der Drogenkonsum kam heraus. Nun muss er die Kosten des Verfahrens zahlen - und hat auch keinen Umgang.

Verschweigt ein Elternteil während eines Umgangsverfahren seine Drogenabhängigkeit, kann das dazu führen, dass er die Kosten für das Verfahren tragen muss. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.