Jobcenter muss elektronisches Wörterbuch zahlen
Schulbücher können ins Geld gehen. Für Hartz IV-Empfänger gibt es dafür zwar Geld. Nach Ansicht eines Gerichts, reicht der aber nicht immer aus. Daher kann ein Anspruch auf Mehrbedarf entstehen.

Das Jobcenter muss einer Schülerin die Kosten für ein elektronisches Wörterbuch als Mehrbedarf übernehmen. Werden solche Wörterbücher vorgeschrieben, sind sie wie Schulbücher zu behandeln. Der Satz bei Hartz-IV von 2,55 Euro monatlich für Schulbücher sei nicht realitätsgerecht, urteilte das Sozialgericht Oldenburg (Az.: S 37 AS 1268/19).