Arbeitnehmer kündigt, Arbeitgeber kündigt zurück - geht das?
Ist die Kündigung eingereicht, ist mit dem Arbeitgeber alles besiegelt - könnte man meinen. Doch dieser kann selbst eine Kündigung mit früherer Frist aussprechen. Allerdings nur in Ausnahmefällen.

Manche Arbeitsstellen lassen sich nur schlecht nachbesetzen - etwa, weil Fachkräfte schwer zu bekommen sind. Wer solch eine Stelle kündigen möchte und sich seinem Arbeitgeber verbunden fühlt, informiert ihn unter Umständen frühzeitig über den geplanten Wechsel und reicht die Kündigung mit Vorlauf ein. Doch kann der Arbeitgeber mit einer eigenen Kündigung kontern und den Arbeitnehmer schon früher auf die Straße setzen?Im Prinzip schon.