Ferienjobs sind von Sozialabgaben befreit
Die Sommerferien sind für viele Jugendliche und junge Erwachsene die Gelegenheit, sich etwas dazuzuverdienen. Das Beste daran: Die Kurzzeitjobs sind sozialversicherungsfrei, es bleibt mehr vom Lohn.

Ferienjobs gehören zu den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen. Es handelt sich dabei um Jobs, die im laufenden Jahr insgesamt nicht mehr als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern. Wichtig hierbei ist, dass diese Grenze auch tatsächlich eingehalten wird.