Betriebskostenabrechnung muss rechtzeitig ankommen
Für die Betriebskostenabrechnung gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Zustellfrist zum Jahresende. Kommt die Abrechnung erst später, kann das Mieterinnen und Mietern zugute kommen.

Kommt die Betriebskostenabrechnung für 2020 nicht bis zum Silvesternachmittag 2021 an, haben Mieterinnen und Mieter unter Umständen Glück. Eine verspätet geltend gemachte Nachzahlung steht Vermieterinnen und Vermietern nicht zu, wie der Deutsche Mieterbund (DMB) erklärt. Eine Betriebskostenabrechnung für 2020, die erst Anfang 2022 ankommt, können Mieterinnen und Mieter demnach in der Regel ignorieren.