Baum gefällt - Vermieter kann Kosten auf Mieter umlegen
Holzfäller kosten Geld. Dürfen diese Ausgaben als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden? Die Rechtsprechung war bisher uneins. Nun hat der BGH entschieden.

Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Kosten. Das heißt: Vermieter können die Ausgaben als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Ob darunter auch Ausgaben für Holzfäller fallen, war juristisch lange umstritten. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof entschieden.