Zu viel bezahlt: Ausstellungsfahrzeuge sind keine Neuwagen
Gilt ein Wagen, der in einer Händlerniederlassung als Ausstellungsfahrzeug diente, beim Verkauf als Neuwagen? Dazu urteilte nun Gericht in München.

Ein Ausstellungsfahrzeug ist kein Neuwagen, auch wenn er nie gefahren wurde - das hat das Amtsgericht München in einem Urteil klargestellt und der betroffenen Käuferin eine Minderung des Kaufpreises zugestanden.Die Klägerin hatte für knapp 55.000 Euro einen Sportwagen gekauft, der zuvor in einer anderen Niederlassung des Herstellers für potenzielle Käufer zur Besichtigung ausgestellt war. Das allerdings wusste die Frau nach eigenen Angaben nicht, wie das Gericht nun mitteilte.