Schadenersatz von Daimler: Thermofenster genügt nicht
Einbau von Thermofenstern: Eine sittenwidrige Schädigung von Diesel-Kunden sieht das BGH nicht. Zunächst, denn der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Allein wegen des sogenannten Thermofensters in vielen Mercedes-Dieseln haben klagende Autobesitzer noch keinen Anspruch auf Schadenersatz von Daimler. Selbst wenn es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln sollte, sei der reine Einsatz der Technik nicht sittenwidrig. Denn anders als beim Skandalmotor EA189 von Volkswagen unterscheide die Software nicht danach, ob das Auto auf dem Prüfstand stehe, urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe (Az. VI ZR 128/20).