Unfallschaden: Reparatur günstiger als fiktive Abrechnung?
Bei der Abrechnung eines erlittenen Sachschadens hat der Geschädigte die Wahl: Will er reparieren lassen oder nicht. Was aber, wenn nach Gutachten abgerechnet wird und die spätere Reparatur billiger ist?

Ein Geschädigter darf wählen: Er kann die Reparatur des Unfallschadens nach den tatsächlichen Kosten abrechnen. Oder er lässt sich Geld laut Gutachten auszahlen - die so genannte fiktive Abrechnung. Aber auch dann kann man sein Auto natürlich mit dem Geld reparieren lassen.