Unfallauto muss zur Lackiererei: Wer zahlt Transport?
Nach einem unverschuldeten Unfall wird ein Auto repariert und lackiert. Verbringungskosten zur Lackiererei will die Versicherung aber nicht zahlen, die Werkstatt warb mit einem Lackierservice.

Muss ein Auto nach einem unverschuldeten Unfall repariert und lackiert werden, muss die gegnerische Versicherung die Kosten dafür tragen. Das gilt auch für die Kosten für den Transport zu einer Lackiererei. Und zwar auch dann, wenn die Markenwerkstatt mit einem «Lackierservice» wirbt, aber keine eigene Lackiererei hat. Das zeigt ein Urteil (Az.: 10a C 188/20) des Amtsgerichts Niebüll, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins ( DAV ) berichtet.