Unfall nach dem Losfahren vom Rand: Wer haftet wie?
Der fließende Verkehr hat in der Regel Vorrang - wer sich dort einordnen will muss aufpassen. Aber gilt das auch, wenn man schon mehrere Meter hinter sich hat?

Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht gefährdet werden, dürfen Autofahrer vom Fahrbahnrand aus in den Fließverkehr fahren. Das gilt aber nicht nur für das Anfahren selbst. Sondern diese Sorgfaltspflicht ist solange zu beachten, bis man sich mit dem üblichen Tempo dort einordnen konnte. Ansonsten kann man bei einem Unfall auch noch nach 12 bis 16 Metern mithaften.