Schwerverletzt nach Unfall: Betrunkener Beifahrer haftet mit
Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss wird auch der betrunkene Beifahrer schwer verletzt und verlangt Schmerzensgeld vom Fahrer - hat er damit Erfolg?

Wer sich neben einen betrunkenen Autofahrer setzt, haftet für seine erlittenen Verletzungen nach einem Verkehrsunfall mit - in der Regel zu einem Drittel.Dass ein Beifahrer selbst erheblich alkoholisiert war, ändert daran nichts. Das zeigt ein Urteil (Az.: 7 U 2/20) des Oberlandesgerichts Schleswig, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der am Nachmittag des Unfalltages mit dem späteren Fahrer bereits