Rettungswagen beschädigt Auto: Muss Besitzer selbst zahlen?
Bei Rettungswagen im Einsatz ist Eile angesagt. Trotzdem müssen Fahrerinnen und Fahrer auch Sorgfalt walten lassen. Aber haften sie auch, wenn andere in scharfen Kurven parken?

Auch wer einen Rettungswagen steuert, muss auf der Einsatzfahrt Sorgfaltspflichten berücksichtigen. Kommt es etwa zu Schäden an parkenden Autos, könnten Fahrer oder Fahrerinnen ansonsten überwiegend haften müssen. Das zeigt ein Urteil (Az.:I-1 U 122/20) des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf, auf das der ADAC hinweist. Besitzer verlangte Schadenersatz Ein Fahrer eines Rettungswagens fuhr spät abends im Rahmen einer Einsatzfahrt in eine 90-Grad-Kurve.