Noch schnell rüber: War der Rotlichtverstoß vorsätzlich?
Im Straßenverkehr ist höchste Aufmerksamkeit angebracht, dennoch kann man auch mal etwas übersehen. Wann aber etwa ist Vorsatz im Spiel, wenn jemand bei Rot über eine Ampel düst?

Wer erkennt, dass er eine Haltelinie bei Rot überfährt und dennoch weiterfährt, um schneller vorwärts zu kommen, handelt vorsätzlich. Das gilt insbesondere dann, wenn bei Gelb noch Gas gegeben wird. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts (Az.: 3 Ws (B) 131/21), auf das der ADAC hinweist. Ein Mann fuhr mit seinem Auto auf eine Ampel zu und beschleunigte bei Gelb. Als die Ampel rot wurde, war er noch zwei bis drei Autolängen davor, fuhr aber dennoch drüber.