Nah am Bordstein vorbei: Wer haftet bei Unfall mit Kind?
Autofahrer müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Das gilt auch dann, wenn Passanten auf dem Bürgersteig unterwegs sind.

Entstehen daraus Risiken für Passanten, dürfen Autofahrer innerorts nicht bis ganz an den Bordstein fahren. Ansonsten müssen sie für einen Unfall haften, wenn sie Fußgänger erfassen und verletzen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Az.: 1 U 141/19), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. In diesem Fall ging es um einen Elfjährigen, der auf dem Schulweg an einer Ampel auf Grün wartete.