Mit dem Mountainbike im Wald: Wann droht ein Bußgeld?
Sport im Freien ist toll. Auch Mountainbiker mögen es, durch unverfälschte Natur etwa im Wald radeln zu können. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt - und das kann teuer werden.

Auf öffentlichen Wegen dürfen Radler im Wald fahren, klar. Dazu gehören auch sogenannte tatsächliche öffentliche Wege. Das sind etwa Wander-, Reit- und Freizeitwege, deren Nutzung der Eigentümer zustimmt oder sie duldet. Mit Bußgeld muss rechnen, wer auf nicht zur öffentlichen Nutzung freien Wegen radelt. Dazu zählen auch Fuß- und Pirschpfadwege und von Downhill-Bikern illegal angelegte Pfade.