Online-Anzeige muss Spritverbrauch direkt ersichtlich machen
Autowerbung in Online-Anzeigen muss gewisse Informationen direkt anzeigen. Anderenfalls können Händler wegen unlauterer Werbung belangt werden, wie ein Gerichtsurteil zeigt.

Ein Autohändler muss in einer Online-Werbung für ein konkretes Auto direkt Verbrauchsangaben zu dem Fahrzeug machen. Er darf diese Informationen nicht erst in weiteren Links mitteilen. So urteilte das Landgericht Osnabrück (Az.: 13 O 230/21). In dem Rechtsstreit hatte ein Autohaus auf seiner Facebookseite den Post eines Autoherstellers zum Abschneiden eines bestimmten Kleinwagenmodells bei einem ADAC-Vergleich geteilt.