Oft haften die Nutzer beim Fahrrad-Sharing
Sharing-Anbieter gibt es nicht nur für Autos, auch Fahrräder werden im Kurzzeitverleih angeboten. Wer damit radeln will, schaut sich besser die Modalitäten im Schadenfall genau an.

Wie Anbieter von Bike-Sharing, also der Kurzzeitmiete von Fahrrädern, im Schadenfall vorgehen, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter stark. Wer es nutzen will, liest die Leihbedingungen besser vorher genau durch und prüft den eigenen Versicherungsschutz. Wie der Auto Club Europa mitteilt, besteht in der Regel über den Anbieter oder die Ausleihplattform kein vollumfänglicher Versicherungsschutz.