Muss im Ausland erneuerter Führerschein anerkannt werden?
Es kommt vor, dass Führerscheinbesitzer in Deutschland ein Fahrverbot bekommen und sich ihre Fahrerlaubnis deswegen im Ausland erneuern lassen. Kann man damit das Fahrverbot tatsächlich umgehen? Ein EuGH-Urteil gibt die Antwort.

Wer seinen Führerschein nach einem Fahrverbot in Deutschland in einem anderen EU-Land erneuern lässt, muss damit rechnen, dass dieser in der Bundesrepublik nicht anerkannt wird. Die Behörden können bei Rechtsverstößen die Bedingungen festlegen, die der Inhaber erfüllen muss, um im Land des Verstoßes wieder fahren zu dürfen, wie der EuGH nun in einem Urteil entschied. Anders sieht es aus, wenn ein neuer Führerschein ausgestellt und dieser nicht nur erneuert wurde (Rechtssache C-47/20).