Maskiert geblitzt: Darf die Polizei Masken beschlagnahmen?
Manche Temposünder maskieren sich für ihre Taten. In einem Fall beschlagnahmte die Polizei bei einer anderen Gelegenheit die Gesichtsmasken eines Rasers - aber durfte sie das?

Befürchtet die Polizei, dass Masken bei Verkehrsverstößen zur Verschleierung der Identität benutzt werden könnten, darf sie diese sicherstellen. Das zeigt ein Urteil (Az.: 5 K 737/21.NW) des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.