Leasing-Kunden im Abgasskandal gehen erneut leer aus
Autofahrern, die einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel lediglich geleast haben, steht kein Schadenersatz zu. Dies bekräftigte nun der Bundesgerichtshof.

Leasing-Kunden mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von VW. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag (21. April) drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers und bestätigte seine Linie aus einem ersten Urteil von 2021. Danach gilt: Solange das Auto durchweg ohne größere Einschränkungen genutzt werden konnte, hat der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt -