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Neuer Bußgeldkatalog im Kaufkraft-Check

Der neue Bußgeldkatalog, dem der Bundesrat gerade zugestimmt hat, sieht höhere Strafzahlungen für Verkehrssünder vor. Ein genauerer Blick zeigt aber: Relativ zur Kaufkraft waren manche Vergehen früher teurer.

Von dpa
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Lesezeit 2 Min
Neuer Bußgeldkatalog
Der neue Bußgeldkatalog sieht höhere Sanktionen für Regelmissachtungen im Straßenverkehr vor - doch gemessen an der Kaufkraft ist nicht alles teurer als früher.  Foto: Ole Spata/dpa/Symbolbild

Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der heute durch Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Änderung kommen erneut Vergehen hinzu - und manche Sanktionen werden erhöht. Aber wie hoch sind diese eigentlich, wenn man die Kaufkraft einbezieht? Vier aktuelle Vergehen im Vergleich mit dem ersten bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der zum 1. Januar 1990 in Kraft trat:   Alkohol am Steuer Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht nur viel Geld zahlen,

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