Gleiche Promille-Regeln für Boot und Auto
Das OLG Karlsruhe hat die Regeln für die Fahrtüchtigkeit von Schiffsführern angepasst. Für Kapitäne gilt nun die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer.

Auch wenn Schiffe meist langsamer unterwegs sind als Autos, gelten Menschen am Steuer ab einem Promillewert von 1,1 als nicht mehr fahrtüchtig. Das Schifffahrtsobergericht beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat seine Rechtsprechung geändert und den Wert von 1,3 Promille herabgesetzt (Az.: Ns 4 Rv 22 Ss 311/20).