Gemeinde haftet für Beschädigung am Auto durch Astbruch
Auf einem städtischen Parkplatz fällt ein Ast herab und beschädigt ein Auto. Zählt das als Restrisiko? In einem Fall, der vor Gericht landet, sind sich Kläger als auch Richter in diesem Punkt einig.

Bricht ein Ast auf einem Parkplatz im Stadtwald ab und beschädigt dadurch einen Wagen, kann die Gemeinde für den Schaden haftbar gemacht werden. Das gilt auch, wenn ein abgestorbener Ast übersehen wurde trotz regelmäßiger Kontrollen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az: 1 O 72/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.