Falschparker: Diese Rechte haben Grundstückseigentümer
Auf Privat- und Kundenparkplätzen bestimmen Grundstücksbesitzer die Regeln. Wer sich nicht daran hält, darf kostenpflichtig abgeschleppt werden, sagt Stiftung Warentest.

Wer sein Fahrzeug widerrechtlich auf fremdem Privatgrund abstellt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Das gilt auch für Autos, die länger als zulässig etwa auf einem Supermarkt-Parkplatz parken. Die Rechnung trägt der Fahrzeughalter, heißt es von Stiftung Warentest . Mehr noch: Erst wenn die Rechnung komplett beglichen ist, muss der Eigentümer dem Halter verraten, wo dessen Auto steht, so die Experten weiter.