Falsch geparkt: Wer übernimmt Kosten für Fahrerermittlung?
Mancherorts ist Parkraum knapp. Einige parken dann unwissentlich oder wissentlich falsch. Folgt ein Knöllchen, das dann nicht bezahlt wird, kann eine Halterermittlung folgen - wer muss die bezahlen?

Ein Strafzettel am Auto darf ohne weitere Anhörung- oder Befragung des Halters keine kostenpflichtige Fahrerermittlung nach sich ziehen. Denn zum einen kann nicht sicher sein, dass der Halter überhaupt Kenntnis von der Verwarnung bekommt. Zum anderen ist für Laien nicht ohne Zweifel zu erkennen, dass mit der sogenannten «Scheibenwischerverwarnung» eine entsprechende Möglichkeit verbunden ist. So urteilte das Amtsgericht Straubing in einem Fall (Az.: 9 OWi 441/21), auf den der ADAC aufmerksam