Einsatzfahrzeug nähert sich: Platz machen, aber mit Bedacht
Einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn müssen Autofahrer ausweichen. Tun sie das unüberlegt, haften sie mindestens teilweise im Falle eines Unfalls. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg.

Auf der Autobahn und auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen außerorts muss bei Stau eine Rettungsgasse gebildet werden. Innerorts nicht. Wer trotzdem einem herannahenden Rettungsfahrzeug ausweicht, muss das Verkehrsgeschehen gut im Blick behalten.