E-Auto: Ladekabel darf nicht über Gehweg führen
Beim Laden des E-Autos das Kabel vom Bordstein zur Steckdose aufs eigene Grundstück führen, wäre schon praktisch. Doch Anwohner dürfen den Gehweg laut Verwaltungsgericht Frankfurt dafür nicht nutzen.

Das Ladekabel mal eben über den Bürgersteig zu legen, um das E-Auto vor der eigenen Haustür zu laden – darauf haben Anwohner kein Anrecht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 12 K 540/21.F).