Diesel-Kläger gehen in Karlsruhe leer aus
Sechs Jahre nach Auffliegen des VW-Abgasskandals hoffen immer noch Kläger auf Schadenersatz. Leasing-Kunden haben schlechte Karten, urteilt nun der BGH. Auch bei Daimler ist vorerst nichts zu holen.

Diesel-Kläger haben am Bundesgerichtshof (BGH) gleich in zwei Fragen einen Dämpfer bekommen. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe entschieden am Donnerstag, dass Leasing-Kunden mit einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Auto in der Regel kein Geld aus den Raten zurückbekommen (Az. VII ZR 192/20). Außerdem wurden mehrere Schadenersatz-Klagen gegen Daimler wegen des sogenannten Thermofensters in Mercedes-Dieseln abgewiesen (Az. VII ZR 190/20 u.a.).