Bußgeld: Motor aus beim Scheiben frei kratzen
Bevor man morgens ins Auto steigt, ist nun häufig wieder Scheiben kratzen angesagt. Dabei den Motor warmlaufen zu lassen, scheint vielleicht praktisch, kann aber teuer werden.

Es ist verlockend: Beim Eiskratzen den Innenraum im Auto und damit die ausgekühlten Scheiben schon mal etwas anwärmen, indem man den Motor laufen lässt. Das schadet aber der Umwelt und macht unnötigen Lärm und wird deshalb mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro bestraft, warnt der ADAC. Lieber plant man genügend Zeit für das Eiskratzen ein. Und immerhin wird einem bei der Bewegung selbst etwas wärmer. Nur ein Guckloch freikratzen reicht aber nicht.