BGH: Schadenersatz von VW auch nach Autoverkauf
Zahlreiche vom Abgasskandal betroffene Dieselkäufer haben ihren Streit mit VW bereits mit einem Vergleich beigelegt. Ungeklärt blieb jedoch, ob ein Anspruch auf Schadensersatz auch bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs besteht. Dazu nun ein Urteil des BGH.

Auch Diesel-Klägerinnen und -Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, haben Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden sei beim unwissentlichen Kauf eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgastechnik entstanden und durch den Weiterverkauf nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Bei der Berechnung der Schadenersatz-Summe ist demnach der erzielte Erlös zusammen mit den gefahrenen Kilometern vom ursprünglichen Kaufpreis abzuziehen.