So klappt's mit dem Autoverleihen
Autos stehen oft die meiste Zeit ungenutzt in Garagen und auf Parkplätzen herum. Warum sie also nicht mit anderen teilen? Wer das regelmäßig macht, dafür sogar Geld nimmt, sollte einiges beachten.

Sein Auto mal kurzfristig im Bekanntenkreis verleihen - das ist nicht unüblich. Doch sollten sich Besitzer darüber klar sein, wer im Zweifel haftet. Grundsätzlich sind Entleiher in der Pflicht und müssen für alle entstehenden Schäden aufkommen, sagt Anwältin Daniela Mielchen. Nach einem Unfall kommt in der Regel aber die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs für Fremdschäden auf.