Bei Unfallflucht droht Verlust des Kaskoschutzes
Für das Verhalten nach einem Unfall im Straßenverkehr gibt es Regeln. Dazu gehört auch, dass man wenn möglich an der Unfallstelle wartet. Sonst drohen Konsequenzen.

Auch Autofahrer, die «nur» eine Leitplanke beschädigt haben und weitergefahren sind, ohne die Polizei zu rufen und zu warten, haben Unfallflucht begangen. Sie verlieren dadurch ihren eventuell vorhandenen Kaskoschutz und bleiben auf dem Schaden sitzen. Das geht aus einem Urteil (AZ: 12 U 235/20) des Oberlandesgerichts Koblenz hervor, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.