Autobahn: Wer für Schäden durch Blow-ups aufkommen muss
Bei extremer Hitze können auf Autobahnen speziell ältere Fahrbahndecken aufplatzen. Wer aber muss für Schäden haften, die dadurch am eigenen Auto oder Motorrad entstehen?

Schäden am eigenen Auto oder Motorrad durch sogenannte Blow-ups oder einen dadurch verursachten Unfall sind nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Schäden an anderen Fahrzeugen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Als Blow-ups werden Straßenschäden bezeichnet, die dadurch entstehen, dass Fahrbahndecken sich bei großer Hitze wölben und aufplatzen. Das kann laut ADAC schnell und unvorhergesehen