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Bad Rappenau/Gemmingen
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Freibäder wollen am 15. Juni öffnen

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Vor rund einem Monat wollten die meisten Freibäder bereits öffnen, doch die Coronavirus-Krise kam dazwischen. Seitdem warten Betreiber und Gäste auf das Startsignal des Landes. Doch das Warten hat bald ein Ende.

Von Nicole Theuer
Badestellen wie der Mühlbacher See bleiben noch geschlossen, da es keine Zugangskontrollmöglichkeiten gibt.   
Foto: Franz Theuer
Badestellen wie der Mühlbacher See bleiben noch geschlossen, da es keine Zugangskontrollmöglichkeiten gibt. Foto: Franz Theuer  Foto: Theuer, Franz

"Nachdem angekündigt worden ist, dass die Freibäder zum 6. Juni wieder öffnen dürfen, haben wir uns im Landkreis Heilbronn und im Gleichklang mit der Stadt Heilbronn auf die Sprachregelung verständigt, dass wir nicht vor dem 15. Juni öffnen", erklärt Eppingens Oberbürgermeister Klaus Holaschke. Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Kreisverbandes Heilbronn des baden-württembergischen Städte- und Gemeindetages.

Noch herrscht Unklarheit

Denn noch ist vieles unklar für die Badbetreiber: "Wir warten stündlich auf eine Verordnung des Landes zum Thema Freibäder, Badestellen und Badeseen", so Holaschke, "wobei wir davon ausgehen, dass für Badeseen mit Zugangskontrollmöglichkeiten die gleichen Regelungen gelten wie für Freibäder." Bei Seen wie in Mühlbach oder Elsenz aber, die über keine Zugangskontrollen verfügen, da sie nicht eingezäunt sind, "erhoffen wir uns eine Klarstellung seitens des Landes." Die Verordnung des Landes war für Mittwochabend angekündigt.

Einig sind sich die 46 Rathauschefs im Landkreis darüber, "dass wir keinen Flickenteppich wollen und eine einheitliche Empfehlung aussprechen", so Holaschke. Er weiß, dass vor einer Öffnung umfangreiche Betriebs- und Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt werden müssen. "Der jeweilige Betreiber hat die Verantwortung, dass die Vorgaben eingehalten werden." Wie viele Menschen dürfen ins Bad? Wie wird der Zugang gesteuert? Wer kann diese Aufgabe übernehmen? Solche Fragen müssten geklärt werden.

Duschen oder nicht?

In Gemmingen gibt es bereits ein Betriebs- und Hygienekonzept wie die Verwaltung gestern auf ihrer Internetseite schreibt. Beim Durchlesen wird klar, was Holaschke mit dem Satz "wir wollen der Bevölkerung das Baden ermöglichen, aber wir können nicht davon ausgehen, dass wir eine normale Badesaison haben werden" meint. Gemmingen hat beschlossen, dass es in diesem Jahr nur Saisonkarten gibt, die vorzugsweise von Gemmingern und Stebbachern erworben werden können. Aber auch Einwohner des Verwaltungsraums Eppingen und Ittlingen sollen zum Zuge kommen und Auswärtige, die bereits im vergangenen Jahr eine Saisonkarte hatten.

Maximal 350 Gäste dürfen gleichzeitig ins Imre-Gutyan-Freibad; im Hauptbecken dürfen sich höchstens 100 Personen aufhalten; Beachvolleyballplatz und Spielgeräte bleiben gesperrt. "Noch ist die Frage, ob die Duschen geöffnet werden sollen", sagt Holaschke, "die Toiletten muss man auf jeden Fall aufmachen."

Badezeit buchen

In Bad Rappenau stehen Betriebsleiter Timo Künzel und seine Mitarbeiter in den Startlöchern. Auch Künzel moniert die noch fehlende Verordnung des Landes: "Deshalb hängen wir ein bisschen in der Luft." Derzeit befinde man sich in der Abstimmung, wie viele Besucher ins Bad dürften. "Es wird Beschränkungen geben", sagt Künzel, "ein spontaner Freibadbesuch wird in diesem Jahr nicht möglich sein."

Die Badezeiten seien in Blöcke unterteilt worden, die die Besucher über das Internet oder telefonisch buchen können. Künzel hofft, dass nicht auch die Liegewiesen in Zonen aufgeteilt werden müssten. Öffnen sollen in Bad Rappenau auch der Kiosk und der Spielplatz. "Bei den Spielgeräten wird wohl die Personenzahl begrenzt werden."

Neue Informationen vom Donnerstagnachmittag (4.6.)

Mit beschränkter Gästezahl, Mindestabstand und anderen Hygienemaßnahmen kann am Samstag die Badesaison im Südwesten beginnen. Das geht aus den Regelungen für Schwimmbäder und Badeseen hervor, die die Landesregierung am Donnerstag veröffentlichte. Dass für Wasserratten und Sonnenanbeter die Corona-Zwangspause endet, war bereits bekannt. Nicht aber, an welche Regeln sich die Betreiber halten müssen.

Die Zahl der zugelassenen Badegäste hängt demnach von der Wasserfläche ab: Pro zehn Quadratmeter Fläche darf eine Person ins Schwimmerbecken. Im Nichtschwimmerbecken gelten vier Quadratmeter pro Person. Im denkmalgeschützten Hallenbad Heslach in Stuttgart dürften nach dieser Rechnung rund 30 Gäste gleichzeitig in dem 25 mal 12,5 Meter großen Schwimmerbecken planschen.

Alternativ können Bäder die einzelnen Schwimmbahnen unterteilen. Pro 50-Meter-Bahn sind laut Landesregierung zehn Schwimmer zugelassen. „Innerhalb der Bahnen ist ein Einbahnsystem einzuführen“, teilte das Sozialministerium mit. Auch die Zahl der Sonnenanbeter auf den Liegewiesen sowie die der Gäste insgesamt im Freibad sind beschränkt.

Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Körperkontakt soll vermieden werden. Toiletten und Umkleiden sollen so eingerichtet werden, dass wenige Menschen miteinander in Kontakt kommen. Wie in Restaurants müssen Gäste ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit Infektionsketten nachvollzogen werden können. Die Regeln gelten für Frei-, Hallen-, Thermal- und Spaßbäder sowie für Badeseen. -dpa

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