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Nach Verbot von Feuerwerk: Handelsketten stehen vor einer großen Rücksende-Aktion

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Nach dem Böllerverbot: Was Lidl und Kaufland nun mit den bestellten Feuerwerks-Artikeln machen. Und warum sie mancherorts schon in den Regalen lagen.

Silvesterraketen dürfen auch dieses Jahr nicht aufsteigen. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Foto: dpa
Silvesterraketen dürfen auch dieses Jahr nicht aufsteigen. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Foto: dpa  Foto: Christophe Gateau

Nun ist es also wieder passiert, wenn auch etwas plötzlicher und ohne längere Debatte wie vor zwölf Monaten: Das Böllerverbot ist wieder in Kraft.

Während im Vorjahr schon Mitte November erste Städte Verbote verhängten, kam dieses Jahr alles auf Basis der Ministerpräsidentenkonferenz am vorigen Donnerstag zustande. Für die Handelsunternehmen ist der Effekt derselbe: Prospekte und Kampagnen sind veraltet. Bereits eingekaufte Ware darf nicht in die Regale. Und nun muss wieder mit den Herstellern oder Zwischenhändlern verhandelt werden, ob und wie Raketen und Böller zurückgenommen werden.

Lidl: Lieferanten holen die Ware wieder ab

Knifflig wird es gerade für jene, die auch online Feuerwerk verkaufen wollten - etwa für die Neckarsulmer Schwarz-Gruppe. So teilt Melanie Pöter von der Pressestelle des Discounters Lidl mit: "Aufgrund des bundesweiten Verkaufsverbotes von Feuerwerk und Pyrotechnik bieten wir in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk an. Feuerwerksartikel, die bereits an uns geliefert wurden, werden von unserem Lieferanten abgeholt und eingelagert."

Dabei sollte an diesem Montag im eigenen Onlineshop der Verkauf starten - die entsprechenden Prospekte wurden schon am Wochenende verteilt. "Die Vorbestellung über die Lidl-Plus-App hat noch nicht begonnen", erklärt die Sprecherin. "Die Marketingmaßnahmen dafür haben wir bereits eingestellt."

Die Werbeprospekte für die kommende Woche mit der Bewerbung der Feuerwerks-Vorbestellungen seien allerdings schon verteilt worden, da Druck und Verteilung immer mit einem größeren Vorlauf geplant werden müssen.

 

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Kaufland: Keine Pyrotechnik in Logistikzentren

Auch bei der Großflächen-Sparte Kaufland wird es nichts mit Knallern und Raketen. "Selbstverständlich halten wir uns an das Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper", teilt Sprecherin Andrea Kübler mit. In den Logistikzentren des Unternehmen, etwa in Möckmühl, sei ohnehin nichts angekommen: "Aufgrund der Sicherheitsauflagen sollten die Feuerwerksartikel direkt an unsere Filialen geliefert werden", erläutert sie. "Diese Auslieferung wurde gestoppt. Derzeit prüfen wir gemeinsam mit unseren Lieferanten, wie wir mit den bestellten Feuerwerkskörpern umgehen."

In Internetforen berichteten einige, dass sie am Tag des Verbotsbeschlusses bereits Feuerwerk kaufen konnten - nämlich im Cash-and-Carry-Großhandel. Das war tatsächlich möglich: Unternehmen wie Metro, Selgros oder Edeka C&C dürfen auch schon vor dem offiziellen Verkaufsstart am 29. Dezember die Artikel verkaufen – allerdings streng nach Gesetz nur an Berechtigte und Wiederverkäufer. Weil die Entscheidung abgewartet werden sollte, gab es bei Selgros aber noch keine Böller in den Filialen, auch nicht in Heilbronn, wie Pressesprecherin Charlotte Brandau erläutert.

Als Berechtigte gelten dabei geprüfte Feuerwerker. Wiederverkäufer müssen eine Kopie der Anzeigenbestätigung des zuständigen Regierungspräsidiums oder der zuständigen Polizeibehörden vorlegen. Alle anderen gewerblichen Endverbraucher hätten auch nur an den drei offiziellen Verkaufstagen vom 29. bis 31. Dezember zugreifen dürfen.

 

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