Haut- und Augenfarbe des Phantoms bleiben ein Geheimnis
Heilbronn - Die DNA im Polizistenmordfall:„Die Österreicher dürfen vom Gesetz mehr als wir in Deutschland.“ Die Aussage der Heilbronner Pressestaatsanwältin Michaela Molnar zu neuen Erkenntnissen im Heilbronner Polizistenmordfall überrascht. In Deutschland dürfen Ermittler bei DNA-Analysen außer dem Geschlecht keine persönlichen Merkmale feststellen. Hat die deutsche Polizei es versäumt, auf der Jagd nach der Unbekannten um Amtshilfe zu ersuchen?

Heilbronn - „Die Österreicher dürfen vom Gesetz mehr als wir in Deutschland.“ Die Aussage der Heilbronner Pressestaatsanwältin Michaela Molnar zu neuen Erkenntnissen im Heilbronner Polizistenmordfall überrascht. Den Gencode des gesuchten Phantoms hat das Institut für Gerichtliche Medizin Innsbruck genauer unter die Lupe genommen und über die mütterliche Erblinie herausgefunden, dass Mutter und Tochter aus Osteuropa stammen könnten. Die DNA „tritt gehäuft in Osteuropa und im Gebiet der angrenzenden Russischen Föderation auf“, lautete das Ergebnis.
In Deutschland dürfen Ermittler bei DNA-Analysen außer dem Geschlecht keine persönlichen Merkmale feststellen. Was dürfen die Österreicher noch? Auch Haut-, Haar- und Augenfarbe bestimmen? Hat die deutsche Polizei es versäumt, auf der Jagd nach der Unbekannten um Amtshilfe zu ersuchen?
Nur Häufigkeit
„Es geht um eine geographische, keine ethnische Zuordnung“, erläutert Professor Richard Scheithauer den neuen Befund aus Innsbruck. Der Direktor des Instituts verweist darauf, dass manche DNA-Eigenschaften in bestimmten Regionen häufiger vorkommen. „Es geht nur um Häufigkeiten“, die mit Hilfe der „Mitochondrialen DNA“ verglichen werden. Dies sage „absolut nichts“ über äußerliche Kennzeichen aus. Väter vererbten ihre Eigenschaften in diesem DNA-Segment auf dem Y-Chromosom, das eine Frau nicht habe. Deshalb wissen die Österreicher auch nicht, welche mögliche Herkunft der Vater des Phantoms hat.
Eine DNA in Strafverfahren auf Haut-, Haar - oder Augenfarbe zu untersuchen, sei „wie in Deutschland nicht erlaubt“, betont ein BKA-Sprecher in Wien. Derartige Erkenntnisse dürften zudem in Strafverfahren nicht verwendet werden. „Da sind die Vorschriften ganz genau gleich wie in Deutschland.“
Nichts wird es also mit konkreter DNA-Schützenhilfe aus der Alpenrepublik. Man habe keine Hinweise auf Haut- oder Augenfarbe des Phantoms, sagt Heilbronns Polizeisprecher Peter Lechner. Und Derartiges in Auftrag zu geben, sei schlicht „rechtlich nicht möglich“.