Veranstaltungsverbot
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Masernausbruch in Karlsruhe – 16 Menschen erkrankt

  
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Nach einem Masernausbruch dürfen Mitglieder und Besucher des Christlichen Zentrums Karlsruhe vorerst nicht mehr an Veranstaltungen der Freikirche teilnehmen.

von unserer Redaktion und dpa

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Wegen eines Masernausbruchs ist es Mitgliedern des Christlichen Zentrums Karlsruhe (CZK) sowie Besuchern ab sofort verboten, an CZK-Veranstaltungen teilzunehmen. Das gab die Stadt Karlsruhe im Rahmen einer Allgemeinverfügung bekannt.

Mittlerweile seien 16 Menschen in fünf Familien der Freikirchen-Gemeinde an Masern erkrankt, hieß es weiter. "Der Krankheitsausbruch konnte bisher nicht gestoppt werden.". 

Masernausbruch im Christlichen Zentrum Karlsruhe: Stadt erlässt Teilnahmeverbot

Die Verfügung gilt bis einschließlich 20. November. Vom Verbot sind diejenigen betroffen, die zwischen 1. und 26. Oktober an mindestens einer Veranstaltung dieser Freikirche teilgenommen haben - also etwa einem Gottesdienst oder Mütter- oder Jugendgruppen. Ausgenommen sind Geimpfte oder Personen, die schon mal an Masern erkrankt waren.

Auslöser der Maßnahme der Behörde ist, dass dem Gesundheitsamt in Karlsruhe am 24. Oktober ein Masernfall gemeldet wurde. Als Quelle habe sich eine Familie herausgestellt, in der bereits mehrere ungeimpfte Kinder an Masern erkrankt waren - mit den typischen Symptomen von Ausschlag, Fieber und Bindehautentzündung. Die Familie sei mutmaßlich bei Veranstaltungen und in Räumen der Freikirche zugegen gewesen. 

Masern-Ausbrüche selten – aber sie kommen vor

Masern-Ausbrüche sind im Südwesten selten. Im vergangenen Jahr hatte es 73 Fälle gegeben, auch in diesem Jahr waren bereits Fälle gemeldet worden.

Masern sind nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt. Trotz ei­ner seit Jahrzehnten verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung sterben weltweit weiterhin jährlich Zehntausende Men­schen daran, insbesondere Kinder.

 

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