Frankenbahn: Kritik an Direktvergabe
Region - Die Landesregierung hat im Sommer ein neues Zugverkehrskonzept auf die Schienen gesetzt. Betroffen ist auch die Frankenbahn. Einen Teil des Zugbetriebs auf dieser Strecke will das Land direkt vergeben und auf eine europaweite Ausschreibung verzichten.
Region - Die Landesregierung hat im Sommer ein neues Zugverkehrskonzept auf die Schienen gesetzt. Betroffen ist auch die Frankenbahn. Einen Teil des Zugbetriebs auf dieser Strecke will das Land direkt vergeben und auf eine europaweite Ausschreibung verzichten. Das hat heftige Kritik ausgelöst. "Solche Verfahren sind nicht transparent und haben immer ein Gschmäckle", sagt etwa Matthias Lieb, Landesvorsitzender des Ökologischen Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Auf Anfrage der Heilbronner Stimme verteidigt das Verkehrsministerium sein Vorgehen.
Verbesserungen
Auf der Frankenbahn-Strecke verkehren zum einen Regionalbahnen. Die Verbindungen im Bereich Osterburken-Heilbronn hat das Land in das Ausschreibungsnetz 1 eingegliedert. Diesen Komplex will das Ministerium auch künftig europaweit ausschreiben. Dieses Netz soll bereits im Dezember 2014 in Betrieb gehen und Verbesserungen bringen, obwohl der Verkehrsvertrag erst 2016 ausläuft.
Zum anderen fahren auf der Frankenbahn schnellere Regionalexpresszüge (RE). Die künftig durchgehenden Verbindungen Würzburg-Heilbronn-Stuttgart-Friedrichshafen will das Land tatsächlich direkt vergeben. Nehmen die Verantwortlichen zugunsten von DB Regio höhere Preise in Kauf? Das bestreitet das Verkehrsministerium. "Der Bieter ist gezwungen, alle Kalkulationen offenzulegen", sagt Pressesprecher Karl Franz. Es werde geprüft, ob eine sogenannte Überkompensation vorliegt. Deshalb könne man davon ausgehen, dass ein wirtschaftlich bestmögliches Ergebnis erreicht wird.
Der VCD fordert, dass der gesamte Regionalverkehr in Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben wird − FDP-Vertreter sehen das genauso (wir berichteten). Dann hätten alle Bahnunternehmen gleiche Chancen, nur so würde sich das beste Konzept durchsetzen. Warum haben sich die Verantwortlichen für die Direktvergabe entschieden? Laut Franz ist die Entscheidung im Wesentlichen "durch den hohen Leistungsumfang, den hohen Investitionsbedarf" und den Schwierigkeiten bei der Organisation des Gesamtverkehrs bestimmt. Das gewählte Verfahren habe zudem den Vorteil, dass für den Abschnitt Würzburg-Heilbronn-Stuttgart deutlich früher als geplant besseres Wagenmaterial zum Einsatz kommt.
Angebote
Karl Franz betont, dass die Direktvergabe keine Beschränkung auf ein bestimmtes Unternehmen darstellt. Bislang lägen noch keine Angebote vor. Aus einem Schreiben von Ministerialdirektor Bernhard Bauer an den Heilbronner Abgeordneten Thomas Strobl geht allerdings hervor, dass die DB Regio ein Lastenheft erhalten hat und aufgefordert wurde, ein Angebot abzugeben. Andere Unternehmen hätten kein Interesse bekundet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem anderen Fall entschieden, dass Direktvergaben unter Umständen unzulässig sein können. Der Fall liegt inzwischen beim Bundesgerichtshof (BGH). Das baden-württembergische Verkehrsministerium weist darauf hin, dass die Richter über eine Vergabe nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz entschieden haben. Ob der BGH dies dazu nutzen werde, eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Direktvergaben zu treffen, sei nicht vorherzusagen.
Gerichtsurteil
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte eine Vergabe nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für unzulässig erklärt. Im Fall der Frankenbahn plant das Land eine Direktvergabe nach Europäischem Recht. Beide Projekte sind also nur bedingt zu vergleichen. Sollte der Bundesgerichtshof auch Direktvergaben nach EU-Vorgaben für unzulässig erklären, erwartet das Land eine Gesetzesänderung. red