Joey ist verschwunden
Jens-Christoph Prechtel hat seinen Sohn verloren. Die Mutter - seine Ex-Partnerin - ist mit dem fünfjährigen Joey am 12. Oktober 2007 in Ägypten untergetaucht. Unerreichbar für den Vater in Neckarwestheim und die Justizbehörden

Die Flucht „war angekündigt und geschah vor den Augen der Justiz“, wie Alexander Wingerter sagt, der Anwalt des Vaters. „Sie hat das eiskalt und frech durchgezogen.“ Die langsamen Mühlen der Behörden hätten der 35-Jährigen genügend Zeit gegeben, ihren Haushalt aufzulösen und alle Brücken hinter sich abzubrechen. Obwohl er und sein Mandant Gericht und Jugendamt warnte, „konnte sie in aller Seelenruhe verschwinden“, so Wingerter. Jetzt hat niemand mehr mit Irene P. Kontakt. Auch ihre beiden älteren Kinder Vivian (8) und Luca (6) nicht mehr, für die der Vater schon 2005 das Sorgerecht zugesprochen bekommen hatte.
Selbstmordversuch Noch nicht einmal Irene P.s Mutter, die in Heilbronn lebt, weiß, wo sie ist. „Meine Tochter hat mit Deutschland abgeschlossen“, sagt sie. „Sie musste das Land verlassen, um das Leben ihres Kindes und das eigene zu retten.“ Sie sei „seelisch vergewaltigt“ worden und habe schon einen Selbstmordversuch hinter sich. Jens-Christoph Prechtel wirft ihr dagegen vor, „den Kleinen unter aller Sau behandelt“ zu haben. Er hat sogar ihre Schimpfkanonaden mit den übelsten Kraftausdrücken per Handy aufgenommen und auf Papier protokolliert: Szenen einer nicht-ehelichen Gemeinschaft im Endstadium.
Tatsache ist, dass Irene P. ein Alkohol- und Drogenproblem hatte. Prechtel: „Sie hat viel gekifft.“ Deswegen verlor Joeys Mutter den Führerschein. Doch Irene P. fuhr auch ohne Erlaubnis weiter Auto. Ihr Ex-Partner hat sie darum bei der Polizei angezeigt, „weil sie mit dem Jungen ohne Führerschein unterwegs war.“ Richter Reinhard Viertel hat inzwischen seine Meinung über Irene P. geändert und fühlt sich von ihr „hinters Licht geführt“. Er hatte dem Vater und seinem Anwalt zunächst keinen Glauben geschenkt, als sie vor der bevorstehenden Flucht nach Ägypten warnten. Die Befürchtung, dass jemand mit den Kindern ins Ausland verschwinden will, höre er oft vor Gericht. Nur passiere es nie. „In dem Fall ist es aber geschehen“, sagt Viertel. In Zukunft werde er wohl „etwas anders an solche Verfahren herangehen“.
Die Einsicht kommt zu spät. Denn nach der „Verkettung blöder Umstände“ (Richter Viertel) ist Irene P. mit Joey in Ägypten erstmal sicher. Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn sucht die Frau zwar inzwischen mit einem nationalen Haftbefehl wegen „Kindesentzug“, lehnt es aber ab, einen internationalen zu beantragen. Doch nur mit einem solchen Dokument denken die ägyptischen Behörden daran, sich zu rühren. Die Begründung von Pressestaatsanwältin Michaela Molnar nimmt dem Vater vollends den Glauben an eine gerechte Justiz: „Kindesentzug ist nur ein Vergehen, kein Verbrechen.“
Lieber ins Gefängnis Aber nur im letzteren Fall sei ein internationaler Haftbefehl „verhältnismäßig“. Außerdem gebe es im Moment keine Anzeichen dafür, dass das Kind in Ägypten „einer seelischen oder körperlichen Gefahr ausgesetzt ist“. Die Staatsanwältin räumt ein, dass die Lage für den Vater „misslich“ und „traurig“ ist. Aber sie könne nur tun, was rechtlich möglich sei. Amtsrichter Viertel stellt jedoch nach der Flucht sehr wohl eine „akute Kindeswohlgefährdung fest“. Es sei schon eine „gravierende Maßnahme“, das Kind aus seiner bisherigen Situation herauszureißen. Die Entscheidung sei wohl nicht nach den Interessen von Joey, sondern nach den Interessen der Mutter getroffen worden.
Der Richter hat dem Vater inzwischen das Sorgerecht für seinen Sohn zugesprochen, und den sogenannten Herausgebebeschluss gefällt, der anordnet, dass Irene P. das Kind hergeben muss. Doch die will lieber ins Gefängnis gehen, als Joey herzugeben. Das hat sie dem deutschen Vizekonsul in Ägypten gesagt, der die Mutter Ende Dezember aufgesucht hatte, um sie umzustimmen - in Begleitung von Jens-Christoph Prechtel. Damals wusste der Vater noch, wo sie sich aufhält. Jetzt hat er nichts weiter mehr, als eine Handynummer und eine E-Mail-Adresse, unter denen Irene P. ihm nicht antwortet.
Kampf geht weiter Wie soll es weitergehen? „Ich weiß es nicht“, antwortet Jens-Christoph Prechtel. Er ist sich sicher, dass Irene P. nicht um Joeys Willen geflüchtet ist, „sondern um mir eins auszuwischen“. Er will jetzt überall Plakate aufhängen, hat im Internet eine Homepage eingerichtet, um herauszubekommen: Wo ist Joey? Den Kampf um seinen Sohn gibt er nicht auf. Auf die Hilfe des Rechtsstaates verlässt sich Jens-Christoph Prechtel nicht mehr.