Jobcenter muss Kosten für E-Mail-Bewerbungen übernehmen
Vor dem Heilbronner Sozialgericht wurde am Freitag um eine kleine Summe gestritten: 18,80 Euro für sechs Online-Bewerbungen.

"Hier geht es weniger um den Betrag als vielmehr ums Prinzip", stellte Rechtssekretär Gerhard Benz von der DGB-Rechtsschutz GmbH auf HSt-Anfrage klar. Benz vertrat die Klägerin, eine 46-Jährige Heilbronnerin, der das Jobcenter Stadt Heilbronn den beantragten Kostenersatz verweigert hatte, wogegen sich die damalige Hartz-IV-Empfängerin mit einer Klage wehrte.