Falschgeld im Umlauf: Polizei warnt nach Faschingsveranstaltung in Mulfingen
Bei einer Faschingsveranstaltung in Mulfingen sind am Samstag falsche Geldscheine in Umlauf gekommen. Die Polizei hat rund 200 Banknoten konfisziert. Die Täter sind wohl bekannt.
Auf einer Faschingsveranstaltung in Mulfingen im Hohenlohekreis ist am Samstag, 7. Februar, mit Falschgeld bezahlt worden. Das teilt die Polizei Heilbronn in einer Pressemeldung mit.
Gefälschte Geldscheine bei Fasching in Mulfingen: Weitere Organisationen betroffen
Demnach hat ein Mitglied des örtlichen Tauben- und Geflügelvereins, der den Fasching veranstaltet hat, gegen 20:30 Uhr der Polizei mitgeteilt, dass er soeben einen gefälschten 50-Euro-Schein erhalten habe. Daraufhin wurden weitere gefälschte Geldscheine in den Geldkassetten entdeckt. Auch in den Kassen der Festhalle und in einer Mulfinger Gaststätte sind die Blüten aufgetaucht.

Zwischenzeitlich sind die Personen, die im Verdacht stehen, das Falschgeld in den Umlauf gebracht zu haben, der Polizei bekannt, heißt es weiter. Rund 200 Exemplare sollen laut den Ermittlern in den Verkehr gekommen sein. Die Fälschungen sehen laut Polizei „täuschend echt“ aus und sind lediglich an der roten beziehungsweise blauen Aufschrift „Prop copy“ erkennbar.
Der bislang entstandene Sachschaden liegt im mittleren dreistelligen Bereich. Die Polizei bittet Besucher des Faschingsumzuges, aufmerksam zu sein und ihren Geldbeutel auf mögliches weiteres Falschgeld zu prüfen.
Gefälschte Banknoten beim Fasching in Mulfingen weisen mehrere Merkmale auf
Laut Polizei gibt es weitere Merkmale, die die Banknoten als Fälschungen auszeichnen:
- Fehlendes Wasserzeichen
- Dunkle Farbe der Scheine
- Beschaffenheit des Materials
Den Beamten liegen Fälschungen von allen Scheinarten (fünf bis 500 Euro) vor.
Die Polizei bittet um Vorsicht auf den kommenden Faschingsveranstaltungen in den nächsten Tagen. Im Falle eines Fundes von Falschgeld sollte dies umgehend gemeldet werden. Des Weiteren ist vom Versuch, damit zu bezahlen, in jedem Fall abzusehen. Ansonsten besteht die Gefahr, sich der Verbreitung von Falschgeld strafbar zu machen.
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