VGH: Polizei darf Ex-Sicherungsverwahrten nicht observieren

Die Polizei in Baden-Württemberg muss nach einer Gerichtsentscheidung die Dauer-Observierung eines aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftäters vorerst beenden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat der Polizei nach Mitteilung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Foto: R. Wittek/Archiv 

vom Donnerstag die Observierung mit einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt. Für eine Überwachung fehle eine Gefahrenprognose auf Basis eines aktuellen psychiatrischen Gutachtens. Man folge damit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, hieß es. Der Mann war wegen schwerer Gewalt- und Sexualtaten zu Freiheitsstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden (Az: 1 S 1817/12).




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