Ausbürgerung von Terrorhelfer rechtskräftig

Der ehemalige Terrorhelfer der «Sauerland-Gruppe», Atilla S., hat die deutsche Staatsbürgerschaft endgültig verloren. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim am Donnerstag mitteilte, blieb die Berufung gegen die Ausbürgerung ohne Erfolg. Auch der VGH gehe davon aus, dass Atilla S.

bei seiner Einbürgerung ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz arglistig verschwiegen habe. Damit ist die Entscheidung über die Ausbürgerung rechtskräftig. Der in Ulm geborene Türke war im März 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte der «Sauerland-Gruppe» dabei geholfen, im Jahr 2007 Terroranschläge auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland zu planen. (Az.: 1 S 2785/11)




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