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Terrorverdacht über Stuttgart nicht bestätigt
Nach dem Einsatz von zwei Kampfjets im süddeutschen Luftraum wegen des ausgefallenen Funkkontakts zu einem Kleinflugzeug hat sich der anfängliche Terrorverdacht nicht bestätigt. Die beiden Kampfflugzeuge vom Typ "Phantom F4F" der Bundesluftwaffe hatten am Pfingstmontagabend die aus dem polnischen Wroclaw (Breslau) kommende "Piper PA 46" abgefangen und zum Zielflughafen Stuttgart begleitet.
Als der Funkkontakt zu dem Flugzeug eines Stuttgarter Reifenhändlers ausgefallen war, hatte die tschechische Luftverteidigung deutsche Stellen informiert. Daraufhin waren die Kampfjets aufgestiegen, deren Piloten sich mit dem Piloten der "Piper" über Handzeichen verständigten. In der Region Stuttgart führte der Tiefflug der beiden "Phantom"-Flieger zu zahlreichen Anrufen besorgter Bürger bei den Behörden und beim Flughafen.
Nun suchen Wartungstechniker nach der Ursache für den Ausfall der Bordelektrik des Kleinflugzeugs. Ein Sprecher der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig sagte der dpa, die technischen Zusammenhänge würden von Spezialisten einer lizenzierten Firma untersucht. Die Ergebnisse sollen der BFU in einem Bericht mitgeteilt werden.
Der 66 Jahre alte Pilot der fünfsitzigen Propeller-Maschine war nach einem Urlaub in Polen zusammen mit seiner Lebensgefährtin auf dem Rückflug nach Stuttgart. Er sagte der dpa, die gesamte Elektrik in seiner Maschine sei ausgefallen, so dass er seine Flugroute mit Kompass und Karte bestimmen musste. Er fliege seit 20 Jahren und sitze zwischen 80 und 100 Stunden pro Jahr am Steuerknüppel eines Flugzeuges.
Die Begleitung durch die Kampfflieger hatte der Piper-Pilot nach eigenen Worten als Erleichterung empfunden, zumal die Wetterbedingungen schlecht waren. Problematisch sei die Landung gewesen, da es ihm erst im dritten Anlauf gelungen sei, das Fahrwerk auszufahren. Mit dem Tower des Stuttgarter Flughafens hatte sich der Piper-Pilot über sein Handy verständigt.
Der Sprecher der deutschen Flugsicherung im hessischen Langen, Axel Raab, sagte der dpa, Einsätze von Kampfjets zur Begleitung von Zivilflugzeugen seien im deutschen Luftraum keine Seltenheit. Gelegentlich hätten auch Piloten von Linienmaschinen die falsche Funkfrequenz eingestellt und deshalb keinen Kontakt zur Flugsicherung. Die Sensibilität militärischer Stellen habe nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA aber deutlich zugenommen.
Das in der Folgezeit vom Bundestag verabschiedete Luftsicherheitsgesetz hatte eine heftige politische Kontroverse ausgelöst, weil es für den Fall eines Terroranschlags auch den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubt. Über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes muss noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden.
Nach Auskunft der Bundesluftwaffe steigen die Jagdflugzeuge der so genannten Alarmrotte im Durchschnitt etwa 20-mal pro Jahr auf, weil Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Flug ziviler Maschinen bestehen.
Schadensersatzforderungen habe es in der Folge aber noch nie gegeben. Sie würden voraussetzen, dass dem Piloten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann
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